Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SENSZ B.V., MIT SITZ IN NAARDEN. DIESE BEDINGUNGEN SIND BEI DER HANDELSKAMMER IN GOOI UND VECHTSTREEK HINTERLEGT

1. Geltungsbereich
a) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Sensz“ die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sensz B.V. mit Sitz in Naarden und der Hauptniederlassung im (1411 AW) Amsterdamsestraatweg 9e.
b) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Parteien“ die gemeinsamen Parteien, die an einem bestimmten Vertrag beteiligt sind, bei dem Sensz eine der Parteien ist.
c) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff „Lieferant“ oder „Lieferanten“ nicht nur auf Lieferanten von Waren, sondern auch auf Lieferanten von Dienstleistungen, einschließlich aller möglichen Auftragnehmer.
d) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sensz mit Auftraggebern und Lieferanten abschließt, einschließlich aller Aufträge und Zusatz- oder Folgeaufträge, die Sensz erteilt werden, sowie für die sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen.
e) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Vertrag“ den Vertrag, den Sensz mit einem bestimmten Auftraggeber oder Lieferanten geschlossen hat und dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
f) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch zugunsten derjenigen (juristischen) Personen und Dritten festgelegt, die direkt oder indirekt in irgendeiner Weise an den von Sensz erbrachten Dienstleistungen beteiligt sind oder für deren Handlungen oder Unterlassungen Sensz haftbar sein könnte.
g) Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung möglich.
h) Sensz erkennt die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als der vorliegenden nicht an, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich, hiervon abzuweichen. Wenn und soweit andere Allgemeine Geschäftsbedingungen ebenfalls auf den Vertrag anwendbar sind, haben im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen den verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sensz Vorrang.

2. Verhaltenskodex
a) Die Parteien erkennen an, dass der Inhalt ihrer Beziehung sowie die Daten und Informationen, die ihnen im Rahmen einer Vereinbarung bekannt sind/werden, vertraulicher Natur sind, und sie werden in dieser Hinsicht alle Sorgfalt walten lassen, die aufgrund ihrer Beziehung erwartet werden kann.
b) Einem Auftraggeber oder Lieferanten von Sensz ist es nicht gestattet, während der Laufzeit des Vertrages oder innerhalb von zwei Jahren nach dessen Beendigung Sensz-Mitarbeitende zu beschäftigen oder mit Sensz-Mitarbeitenden über eine Einstellung zu verhandeln, es sei denn, Sensz hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
c) Sensz ist jederzeit berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
3. Durchführung des Vertrages
a) Sensz führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter fachlicher Praxis aus. Sensz ist daher verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen und akzeptiert keine Ergebnisverpflichtungen.
b) Wenn für die Erfüllung des Vertrags oder bestimmter Teile des Vertrags eine Frist vereinbart oder festgelegt wurde, handelt es sich dabei niemals um eine endgültige Frist. Bei Fristüberschreitung hat der Auftraggeber oder Lieferant von Sensz den Verzug schriftlich anzuzeigen. Sensz muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um die Vereinbarung noch umzusetzen.
c) Der Auftraggeber oder Lieferant von Sensz garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Sensz zur Verfügung gestellten Informationen.
d) Die Ausführung eines an Sensz erteilten Auftrages erfolgt ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können aus dem Auftrag oder der erbrachten Leistung keine Rechte ableiten und sich nicht darauf berufen.
e) Ein Auftraggeber oder Lieferant von Sensz ist verpflichtet, Sensz von Ansprüchen Dritter, einschließlich der angemessenen Kosten für Rechtsbeistand, die sich in irgendeiner Weise aus dem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, freizustellen.
f) Auftraggeber und Lieferanten von Sensz sind verpflichtet, Sensz alle Ressourcen, einschließlich aller möglichen Dokumente und Daten, zur Verfügung zu stellen, die Sensz zur rechtzeitigen Ausführung des Vertrags benötigt. Was rechtzeitig ist, hängt von den Umständen des Falles ab, aber es bedeutet in jedem Fall und unter allen Umständen innerhalb von drei Arbeitstagen nach einem von oder im Namen von Sensz gestellten Auskunftsersuchen.
g) Wenn Sensz oder von ihm beauftragte Dritte im Rahmen eines Auftrags Arbeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bestimmten Ort durchführen, stellt der Auftraggeber die von den beteiligten Mitarbeitenden benötigten angemessenen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung.
h) Ein Auftrag an Sensz wird auf der Grundlage von Exklusivität erteilt.
i) Sensz ist jederzeit berechtigt, Dritte mit der Ausführung von Aufträgen zu beauftragen, die Sensz erteilt werden. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Preisgestaltung und Rechnungsstellung
a) Die in den Angeboten von Sensz genannten Tarife und Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer, Reise- und Unterbringungskosten, Auslagen und eventueller Kosten für Dienstleistungen Dritter (z. B. Übersetzungs- und Urheberrechtskosten), es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
b) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, betragen die Reisekosten für den Pkw-Transport 0,50 € pro gefahrenen Kilometer. Im Falle eines Besuchs der Watteninseln fallen zusätzliche Kosten für die Fährverbindung an.
c) Sensz ist berechtigt, die verwendeten Preise und Tarife jährlich zu indexieren und an die Inflation anzupassen, und zwar auf der Grundlage des CBS-Index für kommerzielle Dienstleistungen (Dienstleistungspreisindex 2010 = 100).
d) Sensz ist berechtigt, den Auftrag in mehreren Schritten auszuführen und den ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
e) Rechnungen von Sensz müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Der vierzehnte (14.) Tag nach dem Rechnungsdatum gilt als Fälligkeitstag der jeweiligen Rechnung.
f) Wenn und soweit Sensz die betreffende Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt hat, hat Sensz das Recht, auf den unbezahlten Betrag gesetzliche Zinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berechnen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten 30-Tage-Frist, tritt sofort Verzug ein und Sensz hat das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, nachdem es den Auftraggeber oder Lieferanten darüber informiert hat. Sensz haftet nicht für Schäden, die sich aus einer solchen Aussetzung ergeben.
g) Wenn der Auftraggeber oder Lieferant von Sensz in Verzug ist, schuldet er Sensz außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von mindestens 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125 €. Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, trägt der Auftraggeber oder Lieferant von Sensz alle damit verbundenen Kosten. Letztere sind nicht auf die zu liquidierenden Prozesskosten beschränkt, sondern gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Lieferanten von Sensz, wenn dieser (überwiegend) zur Kostenübernahme verurteilt wird. Der Auftraggeber bzw. Lieferant von Sensz schuldet auch Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.
5. Geistiges Eigentum und Software
a) Modelle, Methoden, Handbücher, Techniken, Ratschläge, Instrumente, einschließlich Software, die von Sensz bei der Erfüllung des Vertrags verwendet oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Sensz. Sensz kann jederzeit eine Aushändigung verlangen. Eine Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber bzw. Lieferanten von Sensz darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Sensz erfolgen.
b) Dem Auftraggeber bzw. Lieferanten von Sensz ist es nicht gestattet, Kopien zu machen oder Änderungen an der von Sensz verwendeten oder zur Verfügung gestellten Software vorzunehmen. Dem Auftraggeber bzw. Lieferanten von Sensz ist es auch nach Vertragsende nicht gestattet, diese Software zu nutzen.
c) Der Auftraggeber oder Lieferant von Sensz hat keine Rechte, wie z. B. ein Urheberrecht, an oder in Bezug auf die in diesem Absatz (b) genannte Software. Sensz ist und bleibt diesbezüglich der Rechteinhaber. Der Auftraggeber und/oder Lieferant von Sensz verpflichtet sich, die Daten, die sich auf die in diesem Artikel unter a) und b) genannten Informationen und Software beziehen, streng vertraulich zu behandeln und unterliegt diesbezüglich einer Geheimhaltungspflicht. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für Strategien und andere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Sensz.
d) Bei Beendigung des Vertrags müssen alle in diesem Artikel genannten Gegenstände gemäß Absatz a) und jede Software gemäß Absatz b) sowie alle damit zusammenhängenden Informationen nach erster Aufforderung von Sensz zur Verfügung gestellt und nach erster Aufforderung von Sensz vollständig aus der Organisation des (ehemaligen) Auftraggebers oder Lieferanten von Sensz entfernt werden.
e) Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Klausel schuldet der betreffende Auftraggeber oder Lieferant von Sensz eine sofort fällige, nicht verrechenbare Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Vorgang und darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € für jeden Tag, an dem der anrechenbare Verstoß andauert. Sensz behält neben dieser Strafe das volle Recht auf vollständigen Ersatz aller Schäden, die als direkte oder indirekte Folge eines zurechenbaren Mangels oder einer unrechtmäßigen Handlung des Auftraggebers oder Lieferanten entstehen.

6. Schulungen, Ausbildung
a) Wenn Sensz Schulungen oder Kurse anbietet, gelten bei der Annahme die folgenden Regelungen.
b) Die Stornierung einer Schulung oder eines Kurses ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
– Eine Stornierung ist Sensz schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Sensz nutzt das Datum des Poststempels oder des Eingangs der E-Mail-Nachricht als Stornierungsdatum;
– Eine Stornierung kann bis maximal 2 Wochen vor Beginn des Kurses oder der Schulung kostenlos erfolgen, danach schuldet der Auftraggeber eine Gebühr, und zwar wie folgt:
– Im Falle einer Stornierung zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor dem geplanten Beginn der Schulung oder des Kurses schuldet der Auftraggeber 50 % der angegebenen Kurs- oder Schulungsgebühr;
– Im Falle einer Stornierung in der Woche vor dem geplanten Beginn der Schulung oder des Kurses schuldet der Auftraggeber 75 % der angegebenen Kurs- oder Schulungsgebühr;
– Im Falle einer Stornierung in den 2 Tagen vor bzw. am Tag der Schulung oder des Kurses schuldet der Kunde 100 % der angegebenen Kurs- oder Schulungsgebühr.
c) Bei Schulungen oder Kursen, bei denen nach der Anmeldung sofort digitale Inhalte an den Auftraggeber oder den vorgesehenen Kursteilnehmenden gesendet werden oder bei denen der Auftraggeber oder der vorgesehene Kursteilnehmende Zugang zu den digitalen Inhalten von Sensz erhält, ist eine Stornierung aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht mehr möglich, ohne dass Sensz die angegebenen Kurs- oder Schulungsgebühren vollständig vergütet werden. Der beabsichtigte Kursteilnehmende erhält in der Regel das digitale (Lehr-)Material und/oder die Login-Codes für den Zugang zur digitalen Umgebung unmittelbar nach der Bearbeitung der Registrierung.
d) Standardmäßig beinhaltet der Kurs-/Schulungspreis die Kosten für Kurs-/Schulungsmaterialien, Dozenten-/Trainerhonorare, Vorbereitung und Koordination. Die Unterrichtsräume und audiovisuellen Hilfsmittel werden durch den Auftraggeber von Sensz zur Verfügung gestellt.
e) Alle von Sensz im Zusammenhang mit dem Kurs oder der Schulung zur Verfügung gestellten Kurs- und Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Diese dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sensz in keiner Form, auch nicht in geänderter Form, weitergegeben und/oder vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
f) Sensz kann die vom Auftraggeber und/oder Kursteilnehmenden bereitgestellten Informationen in ihre Datenbank aufnehmen. Sensz verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Kursteilnehmenden zu folgenden Zwecken: 1. Zustandekommen und Durchführung des Vertrags 2. Die Verwaltung der Kursteilnehmer 3. Die potenzielle Kontaktaufnahme mit dem Kunden oder Kursteilnehmer 4. Bereitstellung von Informationen über die Aktivitäten von Sensz an den Kunden oder Kursteilnehmer 5. Bereitstellung von Informationen über die vom Kursteilnehmer abgelegten Schulungen, Kurse, Online-Dienste und Prüfungen 6. Bereitstellung und Zusendung von Teilnahmenachweisen, Zertifikaten oder Diplomen.
7. Haftung
a) Sensz beschränkt seine Haftung auf das, was in dieser Bestimmung geregelt ist.
b) Sensz haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Sensz sich auf unrichtige oder unvollständige Daten verlässt, die von oder im Namen der anderen Vertragspartei zur Verfügung gestellt wurden.
c) Jegliche Haftung von Sensz ist jederzeit auf einen Höchstbetrag in Höhe des Rechnungswerts des Vertrags, exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlich auferlegter Beträge, beschränkt, zumindest für den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht.
d) Wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten hat, gilt eine weitere Beschränkung der Haftung von Sensz, und zwar auf maximal den Rechnungsbetrag, der sich auf Arbeiten in den sechs Monaten vor dem Ereignis bezieht, auf das sich die Haftung stützt.
e) Sensz kann nur für unmittelbare Schäden haftbar gemacht werden. Unter direktem Schaden sind die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens zu verstehen, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht, etwaige angemessene Kosten, die entstanden sind, damit die mangelhafte Leistung von Sensz dem Vertrag entspricht, soweit diese Sensz zuzurechnen sind und angemessene Kosten, die entstanden sind, um einen Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
f) Sensz haftet niemals für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, versäumte Ersparnisse und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
g) Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erlischt ein Schadensersatzanspruch, wenn Sensz nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ereignis oder der Unterlassung, aus dem/der der Schaden entstanden ist und für das/die Sensz haftet, schriftlich benachrichtigt wurde.
h) Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Sensz oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

8. Dauer und Vertragsende
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Art des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
b) Wenn und soweit eine zwischenzeitliche Kündigung durch den Auftraggeber oder den Lieferanten von Sensz möglich ist, hat er eine angemessene Kündigungsfrist einzuhalten, die in jedem Fall mindestens 6 Monate beträgt.
c) Wenn der Auftraggeber oder der Lieferant von Sensz seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt und diese Nichterfüllung eine Auflösung rechtfertigt, hat Sensz das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein, während der Auftraggeber zur Zahlung von Schadenersatz wegen Vertragsverletzung verpflichtet ist.
d) Wenn der Auftraggeber oder Lieferant von Sensz (i) liquidiert wird, (ii) einen Zahlungsaufschub erhält oder beantragt, (iii) für insolvent erklärt wird oder einen Insolvenzantrag stellt, (iv) beschlagnahmt wird, wenn und soweit die Beschlagnahme nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird, oder (v) ein anderer Umstand eintritt, aufgrund dessen der Auftraggeber oder Lieferant nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es Sensz frei, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Forderungen von Sensz werden in diesem Fall sofort fällig, und Sensz ist nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet.
e) Alle zusätzlichen Kosten, die Sensz im Zusammenhang mit einem Rücktritt aus den in Unterabschnitt d) dieser Klausel genannten Gründen entstehen, sind von der Partei zu tragen, gegenüber der der Rücktritt geltend gemacht wird.
9. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts auf den Vertrag ist ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden grundsätzlich durch das zuständige Gericht in Utrecht beigelegt.